🔘 IN GR TR AL OF CO xxxxx 1️⃣ 2️⃣ 3️⃣ 4️⃣ 5️⃣ 6️⃣ 7️⃣ ✅ xxxxx AN RP IV alia
0002 IN Ad te levaviModus 8
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GT 15
BzG 21/30 - GrN 3
Das Deckblatt vieler codices ist im Laufe der Jahrhunderte Souvenirjägern oder anderen Katastrophen zum Opfer gefallen; die Quellenausbeute für diesen IN ist daher mager. Das alte (falsche) Vorurteil, ein Cephalicus habe immer eine kleine Nebennote zu haben, führte lange Zeit zum fruchtlosen Diskurs, ob das postulierte tiefe „do“ zur Silbe „Ad“, zur Silbe „te“ oder zu beiden gehört. Es gibt kein „do“. Kl + Mp, die mit „sol“ beginnen, springen nur bis „re“ ab, das recht liqueszenzfreudige Zt ist hier ebenfalls sehr zurückhaltend.
Die Silbe „te“ ist in L, Ch, Ang, Y, Mp eine Eintonneume „fa“, in der St.Galler Tradition ein kPes (initio debilis?!), dessen erster Ton kaum eine fixe Tonhöhe hat, sondern lediglich ein Portamento zum „fa“ hin ist. So bleibt Y als einziger Zeuge (A+Bv fehlen) für dieses Incipit. Das „do“ in GR und GrN ist ein Irrtum des 19.Jahrhunderts, ins 21. weitergeschleppt.
In E fehlt die erste Seite. Unsere Neumen sind dem Tableau entsprechend synthetisch hergestellt.
„Ad te levavi“ Der Cephalicus verhindert die Clv „re-do“ und damit das 1INC Clv 1INC Clv