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gr_indiv:0727

0727

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GT 77
BzG 24/26 + GrN 1/69

Ein transponierendes Stück (cf.: BzG 24,26). Diese Transposition wird in den unterschiedlichen Handschriften unterschiedlich dargestellt. Ausgangspunkt müssen die Aquitanier A + Y sein. Während A grundsätzlich den Melodieverlauf ohne Rücksicht auf Halbtöne (Vorzeichen) notiert, verschiebt Y Teile der Melodie, um „halbtongerecht“ zu notieren. (cf. Rupert Fischer BzG 23, 90). Daraus ergibt sich für „Scapulis suis“ folgende Situation:
Im Verhältnis zum Anfang „Scapulis suis obum-“ und dem Schluss „veritas eius“ ist das gesamte Stück einen Ton höher zu transponieren, was zu „fis“ und „cis“ führen würde. Wir notieren die Transposition durch „Taktstrich“ und Custos. A und Y sind viceversa zu lesen: Y notiert den Mittelteil tiefer, um die Halbtöne richtig darzustellen, A hat den Melodieverlauf richtig, wir haben ihn tiefer transponiert.
In Bv34 und Kl ist der Teil „circumdabit te“ im Verhältnis zu den anderen Quellen bereits „richtig“ notiert; Bv34 setzt den ersten Teil „Scapulis suis obum-“ tiefer („fa-sa“) und somit in Relation zum Folgenden richtig. Mp notiert im Tonraum „do-fa“ mit konsquenter Anwendung des tiefen „si-be-molle“, hat damit aber den Mittelteil der Communio auch nicht transponiert.
In Bv33 sind die Übergänge zwischen den Perioden nicht adäquat notiert ( „tibi / et“,„sperabis / scuto“ ) !

„et sub pén-nis eius sperabis“ der Cento RP Ω i zeigt das Fehlen jeder Betonung an. Der Akzent liegt zuvor bei „pénnis“.

gr_indiv/0727.txt · Zuletzt geändert: 2023/12/22 11:37 von 127.0.0.1

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