IN GR TR AL OF CO xxxxx 1️⃣3️⃣ 4️⃣ 5️⃣ 6️⃣ 7️⃣ 8️⃣ xxxxx AN RP IV alia


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1079 OF Ad te domine V1Modus 2

OFV1V2 xxx ↘️

V1. Dirige me in veritate tua / edoce me /
quia tu es deus salutaris meus / et te sustinui tota die.

„de-us“ zum „do“. Das „re“ nur in Bv34+Kl. Sowohl L als auch Ch müssen hier als „do“ gelesen werden. cf. „to-ta die“ Hier gehen alle Quellen zum „do“. Das GrN scheint etwas zu Bv34-gläubig.

R.Fischer sprach immer davon, dass er für die Melodierestitution am liebsten nur eine Quelle allein verwenden würde, um einem subjektiven Mischmasch vorzubeugen, und dann würde er Bv34 wählen. Er sprach aber auch immer davon, dass Bv einerseits und A+Y andererseits 50:50 Aussagekraft hätten. Dazu kommt, dass Fischer die älteren Beneventaner nicht mit der selben Konsequenz einsehen konnte, wie das nun möglich ist. Bv34 weicht durchaus manchmal von Bv33, 40, 39, 35 ab und bringt einen jüngeren Zustand der Melodie.