GT 436
BzG 30/22 - GrN 1/208
Sehr fragwürdig sind die beiden 'equaliter' bei “fructus 'e' vester 'e' maneat“. Das erste könnte noch als mißglücktes Signal für den Centoübergang verstanden werden. Ist das zweite als Beweis für einen zweiten Ton des Epiphonus verstanden (Bv34,Y etc.), so wäre das für E ein Beweis seiner Dekadenz. Wir interpretieren die beiden 'e' als Schreibfehler.